Der Beginn der Weinlese im Herbst wurde in Guben vom Rat der Stadt festgesetzt und durch die Stadtpfeifer durch Blasen vom Turm verkündet. Vorher durfte nicht geerntet werden. Die Weinlese gestaltete sich hier wie auch in Senftenberg zu einem frohen Volksfest, auf dem nach getaner Arbeit getanzt, gegessen und getrunken wurde und Feuer und Feuerwerkskörper entzündet wurden. Auch auf manchen Dörfern, z. ß. in Berthelsdorf Kreis Sorau, wurde die Weinlese festlich begangen118. Am Sonntag nach der Weinlese feierte man in Guben ein kirchliches Weinlesedankfest.
Die Qualität der Niederlausitzer Weine, namentlich die der besseren Jahrgänge, wird von zeitgenössischen Autoren durchaus nicht ungünstig beurteilt. So schreibt Colerus119: „Crößner Wein und Gubenische Weine sind nicht böse / Fürstenbergische Brandenburgische und Barutische Weine sind auch gut.“ Gerber meint 1720, dass er zwar dem Rhein- und Frankenwein nicht gleichkomme, auch wohl der Dresdener und der Meißner den Vorzug verdienten, „unterdessen ist auch der Niederlausitzer Wein nicht zu verachten“. Geschätzt war vor allem der Gubener Wein, für dessen Qualität auch seine weite Verbreitung spricht. Er war einer der wenigen deutschen Landweine, die auch im auswärtigen Handel eine Rolle spielten. „Vinum Gubense, decus et gloria mensae“ heißt es von ihm. Im 18. Jahrhundert war besonders der Gubener Rotwein berühmt, der im Geschmack dem Burgunder nahe oder gleichgekommen sein soll120. Als bester Niederlausitzer Wein wurde Ende des 18. Jahrhunderts der Wein von Drenzig bei Guben angesehen, er war daher sehr gesucht und wurde gewöhnlich teurer bezahlt als der beste Gubener Wein55. Auch der Senftenberger Wein wird nicht schlecht beurteilt. Nach v. Rohr stimmte er in der Güte mit dem Torgauer Wein ziemlich überein. „Es wird gemeinlich das grosse Wein-Faß auf der Berg-Vestung Königsstein mit Torgauischen und Senftenbergischen Weinen angefüllet, und wenn eine solche große Menge Wein in einem Fasse 20 oder 30 Jahre lieget, so wird er stark und köstlich.“ Über den in Doberlug gewonnenen Wein heißt es 1607, er wäre, „wo nicht ziemlichen Rheinischem, so doch Frankenwein nicht ungleich“121, im 18. Jahrhundert dagegen kennzeichnet ihn v. Rohr als „noch so ziemlich". Die anderen Weinbaulagen der Niederlausitz brachten weniger günstige Qualitäten122, der Sommerfelder Wein z.B. wird 1798 von Hausen als mittelmäßiger Landwein charakterisiert.
Als im Jahre 1820 das Weinland des preußischen Staates zum Zwecke der Besteuerung nah dem Wert der gewonnenen Weine in sechs Klassen geteilt wurde, rangierten die damaligen Weinberge der Niederlausitz überwiegend in der niedrigsten, der VI. Klasse. Lediglich die Weinbauflächen des Kreises Guben gehörten teilweise auch der V., die der Stadt Guben der IV. bis VI. Klasse an12. Verbraucht wurde der Niederlausitzer Wein zu einem großen Teil im Lande selbst. Was die Erzeuger nicht im eigenen Haushalt konsumierten, wurde an andere Mitbürger oder Dorfgenossen und an die Bewohner der umliegenden Dörfer verkauft. Dies galt für den Weingewinn auf den bäuerlichen und gutsherrlichen Weinbergen wohl ausschließlich, aber auch für einen guten Teil der städtischen Weinerträge. Daneben wurden Nachbarstädte und -länder mit Wein versorgt. So lagerten in den Weinkellern des Cottbuser Schlosses 1563 u. a. gegen 20 Viertel Sommerfelder Rot- und Weißwein123. 1505 wurden in Berlin u. a. auch Gubener, Fürstenberger und Cottbuser Weine eingefürt124. Nach den Frankfurter Stadtbüchern von 1425 und 1516125 bestand in Frankfurt für Gubener, Sommerfelder, Fürstenberger und andere fremde Weine ein Niederlagezwang von drei Tagen. Wenn der Frankfurter Wein geraten war, durften jedoch weder Gubener noch Sommerfelder noch sonstige fremde Landweine ausgeschenkt werden. An Zoll bezahlten die Krossener, Gubener und Fürstenberger in Frankfurt zu Wasser von jedem Fuder Wein zwei Groschen, die Sommerfelder, wenn sie Wein mit Wagen heranbrachten, von jedem Fuder vier Groschen. Die größte Rolle im auswärtigen Handel hat der Gubener Wein gespielt. Seine Absatzgebiete waren vor allem die Ostseeländer, Polen, Schlesien und die Oberlausitz. Die Aufkäufer kamen zumeist aus Stettin, wohin der Wein mit Kähnen auf der Neiße und Oder gebracht und von dort aus weiterverhandelt wurde126. Das Ausmaß dieses Handels mit Gubener Wein wird durch zahlreiche urkundliche Zeugnisse belegt127. In ihnen werden als Handels- und Absatzorte für Gubener Wein genannt: 1327 Breslau, 1364 Braunsberg im Ermland, 1372 Lübeck und Greifswald, 1384-1390 Rostock, 1406 Marienburg, 1412/ 13 Elbing, 1433 Kulm, seit 1460 Stockholm. 1432 und 1474- 1476 Danzig. Nach den Lübecker Zollbüchern wurde von dort aus Gubener Wein 1493 nach Stockholm und nach Pernau in Livland, 1494 nach Königsberg in Preußen ausgeführt. Bedeutende Abnehmer Gubener Weines waren auch die Mecklenburger Herzöge. So kaufte 1556 Herzog Ulrich in Guben für 440 Gulden 20 Fuder blanken, für 252 Gulden 12 Fuder roten und für 121/2 Gulden 1/2 Fuder Alantwein128. Derselbe Fürst erbat sich 1565 von Kaiser Maximilian ein Zollprivileg auf jährlich 40 Fuder Wein, „zu und um Guben gekauft“, bereits 1562 hatte er von Kaiser Ferdinand ein Privileg auf jährlich 70 Fuder erworben. 1618 lagerten in dem herzoglichen Keller zu Schwerin neben I88 Ohm Rheinwein auch 751/2 Ohm Gubener Wein129.
Die Wohlhabenheit und die bevorzugte Stellung der Stadt Guben in früheren Jahrhunderten beruhen zu einem großen Teil auf den Einnahmen aus dem Weinbau. Auch Fürstenberg hat Wein exportiert. 1564 z. B. kaufte der herzoglich pommersche Hof zu Wolgast in Fürstenberg 13 Fuder 3 Viertel blanken und 20 Fuder 1 Viertel roten Wein, das Fuder blanken zu 23, das Fuder roten zu 22 Gulden. und 1566 10 Fuder blanken zu 20 Gulden das Fuder und 12 Fuder roten zu 19 Gulden das Fuder130. Im Allgemeinen war der Weinbau recht einträglich. Nach dem Urteil von Gerber brachten um 1720 die Weinberge mehr Profit als der Ackerbau, in guten Weinjahren war der Gewinn reichlich, und selbst in mäßigen Weinjahren bezahlten sie doch noch immer zum mindesten die Unkosten. Absatzschwierigkeiten infolge schwächerer Nachfrage und vor allem infolge der zahlreichen Behinderungen durch merkantilistische Einfuhrbeschränkungen verursachten dann aber einen starken Rückgang der Weinexporte und verringerten die Einnahmen. Die Zollerleichterungen des Deutschen Zollvereins (1834) und vor allem der Bau der Eisenbahnen, wodurch die auswärtigen Weine so billig wurden, dass der Niederlausitzer Landwein im Lande selbst kaum noch gefragt wurde, brachten dann das endgültige Ende des Niederlausitzer Weinbaus. Die Preise für den Niederlausitzer Wein richteten sich in älteren Zeiten vor allem nach der Menge, später hauptsächlich nach der Güte des Weines, außerdem nach der Nachfrage und waren daher starken Schwankungen unterworfen. Um die Mitte des 16. Jahrhunderts bewegten sich die Weinpreise in Guben zwischen 8 und 30 Gulden für das Fuder. Der reichliche, aber nicht besonders gute Wein des Jahres 1560 war schon zu 8 bis 9 Gulden für das Fuder zu haben, der ähnlich geartete Jahrgang 1552 für 9 bis 10 Gulden. Der rote Wein des Jahres 1552 wurde im Jahr danach zu zwei Pfennige das Nößel ausgeschenkt und kostete somit ebenso viel wie das Bier, ebenso war es auch 1540. Im Durchschnitt lagen zu dieser Zeit die Weinpreise bei 15 Gulden für das Fuder, der Weißwein war gewöhnlich 2 bis 4 Gulden teurer als der rote. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts kostete ein Viertel Weißwein in Guben im Allgemeinen 7 bis 9 Taler, die gleiche Menge Rotwein 6 bis 7 Taler. Im schlechten Weinjahr 1585 bekam man auf den Dörfern um Guben das Viertel Blanken schon für 11/2 Taler, das Viertel Roten, der etwas besser war, für 2 Taler. 1587, als der Wein so schlecht war, dass man ihn nicht trinken konnte, „galt das Viertel 3 Taler, wer ihn kaufen wollte". Aber auch der gute und reichliche Wein des .Jahres 1583 war recht billig, das Viertel Blanken bekam man auf dem Lande für 21/2 Taler, in Guben für 4 Taler, Roten für 3 Taler. Dagegen kostete der sehr gute Wein des Jahres 1590 im selben Jahre das Viertel Blanker 12 und das Viertel Roter 10 Taler, vier Jahre darauf erbrachte ein Viertel dieses Weines 28 Taler. 1599 erzielte ein Viertel Weißwein sogar einen Preis von 32 Talern, Rotwein 20 Taler, 1624 Weißwein 27 bis 30, Rotwein 18 bis 20 Taler115. In Doberlug galt um 1600 das Viertel gewöhnlich 5 bis 6, 1607 aber 20 Taler. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts lagen die Durchschnittspreise für Gubener Wein bei 10 Reichstaler für ein Viertel einjährigen und bei 11 bis 13 Reichstalern für zweijährigen Wein. Sommerfelder Wein kostete damals das Viertel 8 bis 10 Taler55. ln Senftenberg verkaufte man 1753 das Viertel für 6 Taler, 1758 und 1759 für 10 Taler 12 Groschen. Für die besseren Jahrgänge stiegen die Preise mitunter recht erheblich. So brachte 1762 in Senftenberg das Viertel Wein 28 Taler, und der vorzügliche Wein des Jahres 1783 war in Guben um 1790 schwerlich unter 15 Reichstaler das Viertel zu haben. Auch die guten Weine der Jahrgänge 1808, 1811I und 1834 brachten hohe Preise. 1808 kostete das Viertel in Senftenberg 18 Taler, und in Guben wurde 1811 das Viertel gleich mit 15 bis 20, 1834 mit 16 bis 18 Reichstalern bezahlt. 1836 kostete der 1834er Wein bereits 26 bis 30 Reichstaler das Viertel131. 1868 erzielte man in und um Senftenberg durchschnittlich 4 bis 12, in Schlagsdorf 12 bis 16, in Kaltenborn 4 bis 10 und in Guben 12 bis 20 Taler vom Viertel Wein66.